Entsorgung von Altöl
Die Altölverordnung regelt in der Bundesrepublik Deutschland sowohl die Kennzeichnung der Verpackung (§ 7 AltölV) wie auch die Rücknahme durch eine Altölannahmestelle (§ 8 AltölV).
Wir als Online-Handel sind verpflichtet, den Käufer über diese Regelung und Umsetzung in unserem Shop ausführlich aufzuklären und zu informieren.
Kennzeichnung der Verpackung (§ 7 AltölV)
§7 AltölV regelt zunächst, dass Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle nur dann in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie auf den Gebinden bzw. Verpackungen entsprechend gekennzeichnet sind. Dies könnte in etwa wie folgt lauten:
„Der Inhalt dieser Verpackung gehört nach Gebrauch in eine Altölannahmestelle ! Unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt. Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösemitteln, Brems- und Kühlmittelflüssigkeiten ist verboten!“
Die von uns im Shop gelisteten Gebinde der Firma Addinol Lube Oil erfüllen alle diese Gesetzesvorgabe. Ein entsprechender Vermerk ist auf der Etikettierung.
Altölannahmestelle (§ 8 AltölV)
Bei Abgabe von bestimmten Ölen in gewerbsmäßigem Stil, hat der Händler gegenüber dem Kunden einige Verpflichtungen.
Darunter zählt auch die Auflage, dem Käufer deutlich durch Hinweisschilder am Verkaufsort zu zeigen, dass er hier sein Altöl abgeben kann. Zusätzlich wird dies auch an gut sichtbarer Position auf der Startseite unseres Shop platziert, um den Kunden auf §8 AltölV hinzuweisen. Der Verkaufsort in unserem Falle, Oel-aus-Boehl.de ist der Online-Shop.
Für folgende Öle und Materialien gilt §8 AltölV
- Verbrennungsmotorenöle
- Getriebeöle
- Ölfilter und beim Wechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle.
Wir sind nur verpflichtet, Öle zurückzunehmen, in Höhe der gleichen Menge die auch die Verkaufsmenge gewesen war.
Auch von uns verkaufte Ölfilter.
Hinweis zur Rückgabe:
Altöl gilt als Gefahrgut
Altöl wird in Abhängigkeit von seinem jeweiligen Flammpunkt als Gefahrgut eingestuft und ist dementsprechend besonders zu verpacken):
• Flammpunkt > 60 C: kein Gefahrgut
• Flammpunkt zwischen 23 C und 61 C: Gefahrgut; Verpackungsgruppe III (Stoffe mit geringer Gefahr)
• Flammpunkt < 23 C: Gefahrgut; Verpackungsgruppe II (Stoffe mit mittlerer Gefahr)
Regelung der Altölentsorgung bei Oel-aus-Boehl.de
Es ist kein Problem, wenn Sie als Privatkunde ihr Altöl nach vorheriger Terminabsprache während unserer Öffnungszeiten bei uns abgeben. Dies ist für Sie KOSTENLOS.
Da Altöl vom Gesetzgeber her als Gefahrstoff eingruppiert wird, darf man es natürlich nur in einer dafür geeigneten Spezialverpackung versenden.
Die Paketdienste haben hierzu besondere Richtlinien.
Verpackung sowie die anfallenden Versandkosten gehen zu Lasten des Absenders/Kunden.
Die meisten unserer Kunden sind private Verbraucher und nutzen die Möglichkeit ihre Kleinmengen bei den örtlichen Sammelstellen (Recyclinghof, Wertstoffhof, etc.) ordnungsgemäß zu entsorgen. Einige Kunden geben das Öl ihrer KFZ-Vertragswerkstatt zum Ölservice, und lassen es dann durch diese Fachwerkstatt entsorgen.
Gewerbliche Verbraucher hingegen, werden vom Gesetzgeber aufgefordert einen Nachweis über die Entsorgung zu führen. Das heisst, die Entsorgung muß über einen autorisierten Entsorgungsbetrieb laufen.
Das Altöl von oel-aus-boehl.de wird durch den Lieferanten ADDINOL LUBE OIL oder einem vergleichbaren zertifizierten Dienstleister fachlich entsorgt.
Diesen Service bieten wir auch unseren Privat-Kunden an, welche Großgebinde bei uns abnehmen. Wir sorgen für die sachgerechte Altölentsorgung inklusive Entsorgungsbescheinigung. Sprechen Sie uns an.
Die individuell anfallenden Kosten erfragen Sie bitte über das Kontaktformular.